Planung / ÖBA
Projektbetreuer (thermisch-energetische Wohnhaussanierung)
Seit 1999 werden von uns als Projektbetreuer (Büroleistung und örtl. Bauaufsicht gem. HOB) umfassende thermisch-energetische Wohnhaussanierungen in
Wien ( THEWOSAN – umfassende thermisch-energetische Sanierung )
NÖ ( Mehrfamilienalthaussanierung )
STMK ( umfassende energetische Sanierung )
unter Beanspruchung von Fördermittel ( wohnfonds_wien, – Amt der NÖ LR, – das Land STMK ) projektiert, abgewickelt und mit den Förderstellen endabgerechnet!
Ziel der thermisch-energetischen Wohnhaussanierung ist es, durch Reduktion von Luftschadstoffen und CO2 –Ausstoß zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. Deshalb werden von der „öffentlichen Hand“ bauliche, thermische und energetische Maßnahmen umfassend gefördert, die zur Verringerung des Heizwärmebedarfes (CO2 –Ausstoß) beitragen. Im Wesentlichen die Dämmung der gesamten Gebäudehülle. Darüber hinaus wird die ökologische Optimierung des Gebäudes (z.B. durch Verbesserung des Heizsystems, Einbau einer kontrollierten Wohnraumentlüftung, Verwendung ökologischer unbedenklicher Baustoffe besonders gefördert.
Die EU ist zu etwa 50% anhängig von Energieimporten!
Werden keine Maßnahmen gesetzt, wird sich die Abhängigkeit bis zum Jahr 2020 bis 2030 auf über 70% erhöhen! Die Gebäuderichtlinie ist nur eine von mehreren, die den Energiebeschaffungsdruck in der EU entlasten soll.
40% des Endenergieeinsatzes der EU ist auf den Gebäudesektor zurückzuführen!
Die EU-Gebäuderichtlinie ist im Jänner 2003 in Kraft getreten. Im Jahre 2012 ist die Neufassung des Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG in Kraft getreten um die energie- und klimapolitischen Ziele zu beschleunigen, welches auf Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31EU), die die Gebäuderichtlinie von 2003 ersetzt.
In den Bundesländern wurde die Vereinbarung Art. 15a B-VG über die Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen durch die Landeshauptleute und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ratifiziert.
Grundlagenerhebung
- Generelle Beurteilung der Marktlage und Erhebung des Bedarfes (Abschätzung der Wirtschafts-, Bevölkerungs-, Verkehrs- und Kaufkraftentwicklung)
- Erstellen einer Rohkalkulation
Bestandsaufnahme und Vorstudien
- Erheben der Liegenschaftsdaten
- Raumplanerische Bestandsaufnahme
- Feststellung der Infrastruktur
- Standortanalyse (Bestandsanalyse)
- Marktanalyse (Marktstudie)
- Machbarkeitsstudie
- Definition des Projektzieles
Projektentwicklung (-management)
- Bauprogramm:
- Raum- und Funktionsprogramm (Raumbuch)
- Bebauungsstudie
- Flächenbilanz
- Terminplanung
- Kalkulation (Rentabilitätsermittlung):
- Baukalkulation
- Mietzinskalkulation
- Verkaufskalkulation
- Gesamtkostenkalkulation
- Betriebskostenkalkulation
- Finanzierung:
- Renditeberechnung
- Vorschläge für Finanzierungsmöglichkeiten
- Erstellen von gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Modellen
- Administration
Projektsteuerung
- Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt
- Aufstellung und Überwachung von Organisation-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten
- Laufende Information des Auftraggebers – rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen
Projektleitung
- Herbeiführen bzw. treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung
- Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der Verträge
- Konfliktmanagement
- Leiten von Projektbesprechungen
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- Sorgetragen für das Abarbeiten des Entscheidungs- und Maßnahmenkataloges
Entwurfsplanung
- Grundsätzlicher Lösungsvorschlag, Analyse der Grundlagen des Bauprogramms, Lösung der Bauaufgabe in Form eines Entwurfes;
Einreichplanung
- Erstellen die zu einer Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen (Baugenehmigungsplanung);
Ausführungs- und Detailplanung
- Durcharbeitung der genehmigten Einreichplanung unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben;
- Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichenMaßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen;
- Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter;
- Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung;
- Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen;
- Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleute und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn;
- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche:
- Durchführung der Ausschreibung
- Einholung der Angebote
- Überprüfung und Bewertung der Angebote
- klärende Gespräche mit den Bietern
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
- Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen
- Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn,Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes, örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute);
Planungskoordination
- Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan entsprechend 7 BauKG und der Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend § 8 BauKG unter Berücksichtigung der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten;
Baustellenkoordination
- Der Baustellenkoordinator (§ 5 BauKG) achtet auf die Grundsätze der Gefahrenverhütung der ausführenden Unternehmen, er sorgt für die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festgelegten organisatorischen und technischen Maßnahmen;